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Auto zulassen: Das ist bei Kfz-Kennzeichen zu beachten

Ist das Traumauto gekauft, gilt es zunächst, das Fahrzeug bei der hiesigen Zulassungsstelle anzumelden. Denn ohne Anmeldung und Kfz-Kennzeichen darf eine Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht erfolgen. Das Anmelden des Autos ist somit notwendig, allerdings auch eine weniger erfreuliche Aufgabe, die einige Zeit und Kosten erfordern kann. Dabei lässt sich die Kfz-Anmeldung inzwischen vereinfachen.  Kfz-Kennzeichen online reservieren und Zeit sparen Autobesitzer, die ihr Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben, können sich in den meisten Fällen entspannt zurücklehnen. Das Autohaus übernimmt in der Regel die Anmeldung des Fahrzeuges und besorgt direkt die Kfz-Kennzeichen. Wer hingegen selbst eine Anmeldung vornehmen muss, kann das seit dem 01.09.2023 komplett und ganz praktisch im Internet vornehmen. Wichtig ist, ein paar Unterlagen bereitzulegen und Kennzeichen zu prüfen. Dann steht auch dem Wunschkennzeichen nichts mehr im Wege.  Hinweis: Bei dieser Zulassungsbescheinigung handelt es sich um einen vorläufigen Nachweis, der im Fahrzeug zu hinterlegen ist. Anschließend darf eine Fahrt mit dem Auto erfolgen. Die Fahrt mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis ist allerdings nicht für 10 Tage möglich. In dieser Zeit erhalten Autohalter die endgültigen Zulassungspapiere sowie die nötigen Plaketten per Post. Die Plaketten sind auf die Kennzeichen anzubringen, die Autofahrer beim Amt abholen oder online bei Händler bestellen können.  Was ist hinsichtlich der Kfz-Kennzeichen zu beachten? Bei Kennzeichen für Fahrzeuge gilt es ein paar Richtlinien zu beachten. Obwohl Autohalter Freiheiten hinsichtlich der Buchstaben- und Zahlenkombinationen genießen dürfen, ist nicht jedes Wunschkennzeichen möglich. Die ersten Buchstaben sind unveränderlich. Sie zeigen an, in welcher Stadt oder in welchem Landkreis das Fahrzeug gemeldet ist. Die weiteren Buchstaben und Zahlen dürfen hingegen angepasst werden. Allerdings sind Buchstaben, die in Zusammenhang mit der NS-Zeit stehen, nicht zulässig. Dabei handelt es sich um Abkürzungen wie SA, SS, HJ oder KZ. Es gibt auch Kennzeichen, die nicht den guten Sitten entsprechen und deshalb nicht zugelassen sind. Im Landkreis Amberg-Salzburg (Landkreiskennzeichen: BUL) ist beispielsweise das Kennzeichen „BUL-LE“ nicht erlaubt.  Hinweis: Auch auf Umlaute wie Ä, Ö oder Ü müssen Autohalter verzichten. Das ist nötig, damit das Kennzeichen auch im Ausland verstanden und im Bedarfsfall korrekt registriert werden kann.